Entzündlichkeit von Stoffen


Entzündbarkeit von Stoffen
Stoffentzündbarkeit (eig. Darstellung)

Brennbare Stoffe können nach ihrer Entzündlichkeit eingeteilt werden. Dabei gibt es drei Aggregatzustände, die möglich sind:

 

  • fest
  • flüssig
  • gasförmig

 

Wie die Übergänge zwischen den jeweiligen Aggregatzuständen bezeichnet werden, ist in der Grafik abgebildet. Die Richtlinie 67/548/EWG für Gefahrstoffe weist für die unterschiedlichen Entzündbarkeiten folgende Eigenschaften aus:

Entzündliche Stoffe
  • Flüssige Stoffe, mit einem Flammpunkt zwischen 21 °C und 55 °C.

 

Leicht entzündliche Stoffe

  • brennbare Flüssigkeiten mit einen niedrigen Flammpunkt (unter 21 °C) (z. B. Aceton, Ethanol)
  • Stoffe, die sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können
  • Stoffe, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase entwickeln
  • Feststoffe, die sich bei kurzzeitiger Einwirkung einer Zündquelle leicht entzünden und nach deren Entfernung weiterbrennen oder -glimmen
  • Gemäß Definition in der Publikation VdS 2046, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind als „leicht entzündlich“ solche brennbare Stoffe einzustufen, die der Flamme eines Zündholzes 10 s lang ausgesetzt, nach der Entfernung der Zündquelle von selbst weiterbrennen oder weiterglimmen. Hierunter können fallen: Heu, Stroh, Strohstaub, Mehl, Hobelspäne, lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig, loses Papier, Baum- und Zellwollfasern, Kunststoffe, Lacke, Lösungsmittel und Öle.

 

Hochentzündliche Stoffe

  • brennbare Flüssigkeiten mit einen sehr niedrigen Flammpunkt (unter 0 °C) und einen niedrigen Siedepunkt (unter 35 °C)
  • Gase, die bei Raumtemperatur und normalem Luftdruck in Mischung mit Luft einen Explosionsbereich haben.

Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.

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