Brennbare Stoffe können nach ihrer Entzündlichkeit eingeteilt werden. Dabei gibt es drei Aggregatzustände, die möglich sind:
Wie die Übergänge zwischen den jeweiligen Aggregatzuständen bezeichnet werden, ist in der Grafik abgebildet. Die Richtlinie 67/548/EWG für Gefahrstoffe weist für die unterschiedlichen Entzündbarkeiten folgende Eigenschaften aus:
Leicht entzündliche Stoffe
Hochentzündliche Stoffe